Mit dem Bau der Neuen Mitte hat sich vieles im Dorf verändert – nicht nur optisch, sondern auch für die Verkehrsteilnehmer. Um Anwohner und Bürger über die Neuregelungen zu informieren, hat die Stadt Kamen diese in einem Flyer zusammengestellt. Der Flyer liegt im Stadtteil aus und kann hier heruntergeladen werden
Eine bedeutsame Neuregelung ist zweifellos die Umwidmung der Märkischen Straße zur Fahrradstraße – und zwar von der Kreuzung Mittelstraße / Märkische Straße im Westen bis zum neuen Kreisverkehr im Osten. Hier haben ab jetzt Radfahrer Priorität. Konkret heißt das: Es ist ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren – auch in Gruppen. Kinder unter acht Jahren müssen mit dem Fahrrad jedoch auf dem Gehweg fahren. Für den motorisierten Verkehr gilt in der Märkischen Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h. Die Geschwindigkeit muss jedoch immer an den Radverkehr angepasst werden. Nach Lenbachstraße, Mühlentorweg, Bahnhof- und Borsigstraße ist die Märkische Straße damit die fünfte Fahrradstraße auf Kamener Stadtgebiet. Zweck von Fahrradstraßen ist es, den Radverkehr zu fördern, verkehrsberuhigend zu wirken und das Wohnumfeld aufzuwerten.
Zur Reduzierung von Verkehrszeichen hat sich die Stadt Kamen zudem dazu entschieden, in der neuen Ortsmitte eine Parkzonenbeschilderung anzubringen, die auch im Bereich der Kreuzung Märkische Straße / Mittelstraße gilt. Laut der Beschilderung darf in den gekennzeichneten Flächen in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr für zwei Stunden geparkt werden. Darüber hinaus sind in der neuen Ortsmitte Parkplätze für Familien, mobilitätseingeschränkte Personen und im Bereich der neuen E-Ladesäule für ein E-Fahrzeug beschildert. Außerdem wurden drei Stellplätze für Kurzzeitparker vorgesehen.
Grundlegend geändert hat sich im Bereich der Kreuzung Westfälische Straße / Märkische Straße die Vorfahrtsregelung. Wo zuvor noch die Märkische Straße durchgängig als Vorfahrtsstraße ausgeschildert war, ist dies aufgrund des Umbaus der Märkischen Straße nun umgekehrt. Aus Norden kommend und in Richtung Kreisverkehr (Süden) fahrend, sind die Verkehrsteilnehmer auf der Westfälischen Straße vorfahrtsberechtigt. Verkehrsteilnehmer, welche die Märkische Straße ostwärts in Richtung Kreisverkehr fahren, müssen nun die Vorfahrt gewähren. Am Kreisverkehr selber, unmittelbar nach der Einmündung Märkische Straße, gelten die üblichen Vorfahrtsregelungen: der Verkehrsteilnehmer im Kreisverkehr hat Vorfahrt.